Kultur in die neue Landesverfassung - Sie können entscheiden!

  |  Publikation   | Erstellt von H. Wehner

Der BMU Hessen setzt sich aktiv dafür ein, dass der Schutz und die Förderung der Kultur in der neuen Verfassung als Staatsziel verankert wird.

Am 28.10.2018 wird in Hessen der neue Landtag gewählt und zeitgleich über die Neufassung der hessischen Landesverfassung abgestimmt.

Der Bundesverband Musikunterricht in Hessen setzt sich aktiv dafür ein, dass der Schutz und die Förderung der Kultur in der neuen Verfassung als Staatsziel verankert wird.

Informieren Sie sich über die 15 zentralen Punkte, über die Sie bei der Verfassungsabstimmung entscheiden.

Punkt 8: Vorschlag für einen neuen Artikel 26e "Die Kultur genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände".